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Ambulante Hilfen

Erziehungshilfe

Wenn Sie Unterstützung für Ihre Kinder und/oder Ihre Familie bei der Erziehung Ihrer Kinder, im Umgang mit Behörden oder bei schulischen Problemen Ihrer Kinder benötigen, können Sie Erziehungshilfe beantragen. Unsere Betreuungsfachkräfte begleiten und beraten Ihre Kinder und Ihre Familie und helfen Ihnen eine positive Alltagsgestaltung zu erreichen.
 

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Erziehungshilfe und Sucht

Unser Team aus dem Bereich Ambulante Hilfen zur Erziehung – Sucht unterstützt suchtbelastete Familien bei ihren Erziehungsaufgaben und bietet Ihnen Unterstützung für den Umgang mit der Suchtbelastung, bei der sozialen und schulischen Entwicklung Ihrer Kinder oder bei dem Weg in die Selbstständigkeit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

 

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Eingliederungshilfe

Wir begleiten und unterstützen Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit körperlichen und geistigen Behinderungen in ihrer Freizeitgestaltung. Zum Beispiel bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (z.B. Besuche von Veranstaltungen), bei der Festigung und dem Aufbau von sozialen Kontakten und bei der Förderung der Wahrnehmung und der kognitiven und motorischen Fähigkeiten.

 

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Schulintegration SGB VIII

Wenn Ihr Kind aufgrund einer seelischen Behinderung beeinträchtigt ist und Unterstützung in seinem schulischen Werdegang benötigt, so hilft ihr oder ihm unser Team bei der Bewältigung der schulischen Anforderungen und unterstützt es in seiner sozialen Kompetenz im Schulalltag.

 

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Schulintegration SGB IX

Ist Ihr Kind körperlich oder geistig beeinträchtigt und hat Schwierigkeiten seinen schulischen Alltag zu bewältigen? Unser Team unterstützt sie und ihn bei allen Abläufen des Schultags und stärkt es in seinen sozialen Kompetenzen, beim Lernen und Arbeiten und dabei, sich eigenständig und mit Selbstvertrauen innerhalb der Schule zu bewegen.

 

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Suchthilfe

Wir bieten Ihnen individuelle Hilfe bei der Bewältigung Ihres Alltags. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Ihre Ziele und unterstützen Sie in der Umsetzung, z.B. im Umgang mit Ihrem Konsum, bei der Erledigung Ihrer Post, bei  Behördengängen und Antragstellungen und an den Punkten, an denen Sie sich Unterstützung wünschen.

 

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